Jeder der Bilder von Pixelio oder Bilder von anderen veröffentlicht kann abgemahnt werden. Laut einen Urtei vom LG Köln: (LG Köln 14 O 427/13).
Jedes Bild muss eine Urheberrechtehinweis haben, auch wenn es nur per URL aufgerufen wird. Jeder muss also seine Bilder bearbeiten und dies einbauen.
Hier ein paar Links zu den Fakten:
Urteil zur Kennzeichnung von Bildern im Internet!